Aktuelles
Infothek
Zurück zur ÜbersichtPositives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH in eine KG
Das Finanzgericht Münster entschied, dass im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen ist (Az. 6 K 564/19 G,F).
Eine GmbH & Co. KG, die 2010 durch formwechselnde Umwandlung aus einer GmbH entstand, klagte vor dem Finanzgericht Münster. Im Streitfall waren neben der Komplementärin (GmbH) zwei Personengesellschaften als Kommanditistinnen beteiligt. Das beklagte Finanzamt betrachtete einen Teil der Schuldzinsen der Klägerin für das Jahr 2012 als nicht abziehbar gem. § 4 Abs. 4a EStG. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass diese Vorschrift auf mehrstöckige Personengesellschaften nicht gelte. Hilfsweise sollte das bei der Umwandlung übernommene positive Eigenkapital der GmbH als Einlage berücksichtigt werden, sodass keine Überentnahmen vorlägen.
Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Es ist der Auffassung der Klägerin, nach der § 4 Abs. 4a EStG auf mehrstöckige Personengesellschaften keine Anwendung finde, nicht gefolgt. Die Vorschrift sei betriebsbezogen zu betrachten, sodass die Hinzurechnung für jeden einzelnen Betrieb vorzunehmen sei, für den eine eigenständige Gewinnermittlung durchgeführt wird. Eine betriebsübergreifende Betrachtung bei Konzernen sei nicht zulässig. Allerdings müsse das von der GmbH im Rahmen der Umwandlung übernommene positive Eigenkapital als Einlage bei der Berechnung der Über- bzw. Unterentnahmen berücksichtigt werden. Damit ist das Finanzgericht Münster der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten, wonach bei einem Formwechsel von einer GmbH die Überentnahmen immer 0 Euro betragen.
Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. IV R 10/24).
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
25.10.2024
Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend... mehr
25.10.2024
Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu §... mehr
25.10.2024
Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes
Das Bundesfinanzministerium hat am 08.10.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht.... mehr
27.09.2024
Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag... mehr
27.09.2024
Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen im Sinne des § 23 EStG (Az. 3 K... mehr
ältere >> |