Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
/

Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 27.11.2024

Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende Dezember 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden (§ 8 Abs. 4 EStG).

Die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 11c EStG gilt für Arbeitgeberleistungen, die im Zeitraum vom 26.10.2022 (Tag nach der Verkündung des Gesetzes, BGBl. I 2022 S. 1743) bis zum 31.12.2024 gewährt werden. Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Gewährung der Steuerbefreiung nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass die Auszahlung im Begünstigungszeitraum erfolgen muss.

Hinweis

Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten. Das Bundesministerium der Finanzen nennt folgende Beispiele:

  • Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit,
  • kurzfristig Beschäftigte,
  • Minijobber,
  • Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Auszubildende,
  • Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende),
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit,
  • Arbeitnehmer in Elternzeit,
  • Arbeitnehmer mit Bezug von Krankengeld,
  • Freiwillige im Sinne des § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetzes und Freiwillige i. S. d. § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetzes,
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind,
  • ehrenamtlich Tätige, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist,
  • Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist,
  • Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit,
  • Beziehende von Vorruhestandsgeld,
  • Versorgungsbeziehende.
Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten

Feed

26.11.2024, 10:29

Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu...   mehr


26.11.2024, 10:23

Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags...   mehr


26.11.2024, 10:18

Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude - Anschaffungskosten für Besteuerung

Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Eine Korrektur der von den...   mehr


25.10.2024

Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück

Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend...   mehr


25.10.2024

Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu §...   mehr


ältere >>