Aktuelles
Infothek
Keine Versicherungsteuerfreiheit für eine sog. Funktionsinvaliditätsversicherung
Das Finanzgericht Köln entschied zur Versicherungsteuerfreiheit einer Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif” zusammengefasst sind.
mehrKein Erlass der auf Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen entfallenden Kirchensteuer
Das Finanzgericht Münster entschied zum Erlass der auf einen Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen entfallenden Kirchensteuer unter Berufung auf eine kirchliche Erlassregelung.
mehrEinschränkungen durch Bezahlkarte für Asylbewerber nicht in jedem Fall rechtmäßig
Zwei Geflüchtete, die gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte für Asylbewerber geklagt haben, bekamen Recht. In Eilverfahren wies das Gericht die Kommune an, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Konto zu überweisen – statt sie nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen.
mehrStadt muss Erreichbarkeit eines Grundstücks für Kraftfahrzeuge wiederherstellen
Die Stadt Friedberg wurde dazu verurteilt, ein Grundstück wieder mit einer öffentlichen Straße zu verbinden und dessen Erreichbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr herzustellen. Der Anspruch umfasse insbesondere, dass das Grundstück sicher und vorschriftsgemäß für Lastkraftwagen und Rettungsdienste erreichbar sei.
mehrVon Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche sind freiberufliche Tätigkeiten - Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Im Jahr 2020 wurden in einem Abstrich-/Testzentrum für den Erregernachweis des Corona-Virus Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nicht solche aus Gewerbebetrieb erzielt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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11.09.2024
Weder Umfang ausbezahlter Arbeitslöhne noch Höhe der Lohnsteuer genau feststellbar - Schätzung rechtmäßig
Das Finanzgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt berechtigt war, einen Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbracht haben kann, mit Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnsteuerabzugsbeträge in Anspruch zu nehmen (Az. 3 K 1158/22).
Wenn sich weder der Umfang der ausbezahlten Arbeitslöhne feststellen noch die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer berechnen lässt, weil der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht geführt hat und deshalb die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeiter nicht zu ermitteln sind, sind Arbeitslöhne und die darauf entfallende Lohnsteuer gemäß § 162 Abgabenordnung zu schätzen.
Im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes kann das Gericht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme veranschlagen. Der Arbeitgeber haftet hier für Einkommensteuer (Lohnsteuer), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird.
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