Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Sonstige 
Freitag, 18.10.2024

Neue Grundsteuerbewertung: Finanzgericht Köln weist Musterklage gegen „Bundesmodell“ ab

Das Finanzgericht Köln hat eine Musterklage gegen das sog. Bundesmodell abgewiesen.

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Steuern / Sonstige 
Freitag, 18.10.2024

Zuckerhersteller hat Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben

Ein Zuckerhersteller hat einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, wenn deren Höhe infolge einer Korrektur der Berechnungsmethode (hier: Änderung des zur Berechnung der Ergänzungsabgabe erforderlichen Koeffizienten) nachträglich reduziert wird.

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Recht / Sonstige 
Freitag, 18.10.2024

American Bully als gefährlicher Hund i. S. d. betreffenden Landesgesetzes - Keine Haltung ohne Erlaubnis

Ein sog. American Bully ist ein gefährlicher Hund i. S. d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt. Wenn eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis erfolgt, kann die zuständige Behörde u. a. die Abgabe des Hundes anordnen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 18.10.2024

Während Jugendarrest kein Anspruch auf Grundsicherung

Das Gesetz sieht einen Leistungsausschluss für Personen vor, die sich in einer „Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung” aufhalten. Hiervon werden alle Freiheitsentziehungen in allen Rechtsbereichen erfasst. Auch ein Jugendarrest hat unterbringenden Charakter und ist daher eine Freiheitsentziehung.

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Steuern / Sonstige 
Donnerstag, 17.10.2024

Land Berlin veröffentlicht Details zur neuen Grundsteuer ab 2025

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin teilte mit, dass der Versand der Bescheide zur neuen Grundsteuer vom 14.10.2024 bis zum 31.12.2024 erfolgt und informiert über weitere Details zur Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken, zur Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent, zu Härtefällen und zur Entlastung von Kleingärtnern und landwirtschaftlichen Betrieben.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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27.09.2024

Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird. So entschied das Sächsische Finanzgericht (Az. 8 K 1202/22).

Der Höhe nach hat die Berichtigung so zu erfolgen, dass der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs demjenigen entspricht, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre, wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre.

Es wurde die Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt (Az. XI R 31/23). Dieser muss nun klären, ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen ist, und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden kann, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist.



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