Aktuelles
Infothek
Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2025.
mehrBei Homeoffice und Kurzarbeit Briefwahl für Betriebsratswahl möglich
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.
mehrNur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer trotz Leerstands und Verkaufsabsicht ist rechtmäßig. Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei. Dies müssen Steuerpflichtige nachweisen.
mehrInflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende Dezember 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren.
mehrMaklervertrag gekündigt: Makler kann nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten verlangen
Nach einem gekündigten Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. Eine darüberhinausgehende Pflicht zum Aufwendungsersatz (z. B. für anteilige Bürokosten) kann in AGB nicht wirksam vereinbart werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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20.05.2020
Erhöhung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt. Es sieht u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor.
Folgende Erhöhungen wurden beschlossen:
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht, und zwar abhängig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.
Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden.
Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.
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