Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Lohnsteuer 
Mittwoch, 27.11.2024

Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2025.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 27.11.2024

Bei Homeoffice und Kurzarbeit Briefwahl für Betriebsratswahl möglich

Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.

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Recht / Sonstige 
Mittwoch, 27.11.2024

Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer trotz Leerstands und Verkaufsabsicht ist rechtmäßig. Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei. Dies müssen Steuerpflichtige nachweisen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 27.11.2024

Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende Dezember 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 26.11.2024

Maklervertrag gekündigt: Makler kann nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten verlangen

Nach einem gekündigten Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. Eine darüberhinausgehende Pflicht zum Aufwendungsersatz (z. B. für anteilige Bürokosten) kann in AGB nicht wirksam vereinbart werden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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22.06.2020

Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug geltend machen

Wenn ein Wohnortwechsel beruflich veranlasst ist, können Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei ist zwischen allgemeinen und sonstigen Kosten zu unterscheiden.
Allgemeine Kosten sind z. B. notwendige Reisekosten zur Umzugsvorbereitung, Kosten für den Umzug (Packen und Transport), doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, ggf. Makler- und Besichtigungskosten. Die allgemeinen Kosten sind bei Vorlage von Quittungen und Belegen in voller Höhe abzugsfähig.
Für sonstige Kosten kann eine Pauschale genutzt werden, so bleiben die Einzelauflistung und Nachweise erspart. Die Umzugskostenpauschale umfasst Posten, wie Annoncen zur Wohnungssuche, Ummeldegebühren, Verpflegung für Umzugshelfer, anfallende Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung etc. Seit dem 1. März 2020 gelten folgende Beträge: Singles: 820 Euro, Verheiratete/Lebenspartner/Alleinerziehende: 1.639 Euro, jede weitere, zum Haushalt gehörende Person: 361 Euro.



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