Aktuelles
Infothek
Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2025.
mehrBei Homeoffice und Kurzarbeit Briefwahl für Betriebsratswahl möglich
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.
mehrNur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer trotz Leerstands und Verkaufsabsicht ist rechtmäßig. Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei. Dies müssen Steuerpflichtige nachweisen.
mehrInflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende Dezember 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren.
mehrMaklervertrag gekündigt: Makler kann nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten verlangen
Nach einem gekündigten Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. Eine darüberhinausgehende Pflicht zum Aufwendungsersatz (z. B. für anteilige Bürokosten) kann in AGB nicht wirksam vereinbart werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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26.08.2020
Anspruch auf Kindergeld endet bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung
Wegen des Nichterscheinens zur Prüfung verlor der Sohn einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang. Der zuständige Prüfungsausschuss stellte den endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs fest. Nach vorheriger Anhörung wurde der Sohn mit Bescheid vom 05.05.2015 exmatrikuliert. Die Familienkasse hob für den Monat März 2015 die Kindergeldfestsetzung auf, weil der Sohn bereits exmatrikuliert gewesen sei. Die Mutter ist der Meinung, es komme für das Ende der Berufsausbildung auf den Zeitpunkt an, zu welchem die Exmatrikulation wirksam geworden sei.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass im Streitmonat März 2015 kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestand, da der Sohn nicht mehr für einen Beruf ausgebildet wurde. Die Hochschulausbildung sei grundsätzlich Ausbildungsmaßnahme, wenn und solange der Sohn im In- oder Ausland als ordentlicher Studierender immatrikuliert sei. Allerdings komme es allein auf eine formelle Immatrikulation beim Fehlen der ernsthaften und nachhaltigen Ausbildungsbemühungen nicht an. Soweit Anhaltspunkte dafür bestehen würden, dass das Kind seinem gewählten Ausbildungsgang nicht ernsthaft und hinreichend nachgeht, indem etwa nur eine "Pro-forma-Immatrikulation" besteht, liege keine Berufsausbildung vor. Zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehöre auch die Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erforderlichen Prüfungen.
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