Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
/

Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Lohnsteuer 
Mittwoch, 27.11.2024

Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2025.

mehr
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 27.11.2024

Bei Homeoffice und Kurzarbeit Briefwahl für Betriebsratswahl möglich

Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.

mehr
Recht / Sonstige 
Mittwoch, 27.11.2024

Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer trotz Leerstands und Verkaufsabsicht ist rechtmäßig. Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei. Dies müssen Steuerpflichtige nachweisen.

mehr
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 27.11.2024

Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende Dezember 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren.

mehr
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 26.11.2024

Maklervertrag gekündigt: Makler kann nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten verlangen

Nach einem gekündigten Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. Eine darüberhinausgehende Pflicht zum Aufwendungsersatz (z. B. für anteilige Bürokosten) kann in AGB nicht wirksam vereinbart werden.

mehr
weiter >>

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


Zurück zur Übersicht

28.01.2021

Abriss wegen Gebäudemängeln: Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim kann entfallen

Wenn Kinder ein Haus der Eltern erben und dieses mindestens 10 Jahre selbst bewohnen, bleibt dies erbschaftsteuerfrei, wenn die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Wird das Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist abgerissen, kann nachträglich Erbschaftsteuer anfallen. Das kann selbst dann gelten, wenn der Erbe das Familienwohnheim wegen erheblicher Mängel abreißen lässt. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Der Abriss sei eine freiwillige Entscheidung gegen eine Selbstnutzung, wodurch der Grund für die Steuerbefreiung wegfallen könne.
Im konkreten Fall erbte die Tochter 2009 ihr Elternhaus. Die Erbschaft blieb zunächst steuerfrei, weil die Klägerin das Haus nach dem Tod der Eltern bewohnte. Rund sieben Jahre nach dem Erbfall zog die Tochter allerdings aus dem Haus aus und ließ das Gebäude abreißen, denn aus ihrer Sicht war das Haus nicht mehr bewohnbar. Zudem konnte sie aus gesundheitlichen Gründen ihre in der zweiten Etage des Hauses liegende Wohnung nicht mehr erreichen und der Einbau eines Treppenlifts sei wegen des schlechten Zustands unwirtschaftlich gewesen. Dennoch verlangte das Finanzamt nachträglich Erbschaftsteuer.
Das Gericht hielt das für rechtmäßig. Erst nach Ablauf einer zehnjährigen Selbstnutzung bleibe die Erbschaft endgültig steuerfrei. Es sei denn, es lägen nachweislich zwingende Gründe vor, die eine Selbstnutzung für den Erben unmöglich machen. Die von der Klägerin geltend gemachten Mängel an dem Gebäude seien keine derartigen zwingenden Gründe, sondern allenfalls nachvollziehbare Gründe, welche die Klägerin zur Aufgabe der Selbstnutzung bewogen hätten. Entsprechendes gelte für den Auszug der Klägerin aus dem Haus wegen der Mängel und den nachfolgenden Abriss des Gebäudes.



Zurück zur Übersicht