Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 26.11.2024

Maklervertrag gekündigt: Makler kann nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten verlangen

Nach einem gekündigten Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. Eine darüberhinausgehende Pflicht zum Aufwendungsersatz (z. B. für anteilige Bürokosten) kann in AGB nicht wirksam vereinbart werden.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 26.11.2024

Kündigung wegen Sanierung: Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug

Die Räumung eines Mietobjekts wegen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten kann nur ausnahmsweise verlangt werden, etwa wenn die Arbeiten bei einem baufälligen Gebäude nicht anders erledigt werden können.

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Steuern / Körperschaftsteuer 
Dienstag, 26.11.2024

Keine Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer GmbH wegen Mittelfehlverwendung bei eigenmächtigem Handeln eines Organs

Eigenmächtig bewirkte überhöhte Gehaltszahlungen an die Geschäftsführerin einer gemeinnützigen GmbH begründen keine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelfehlverwendung, wenn die vorgenommene Vergütungserhöhung durch bewusste Täuschung gegenüber dem Aufsichtsrat verschleiert worden ist.

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Steuern / Tipps und Tools 
Dienstag, 26.11.2024

Steuertermine Dezember 2024

Die Steuertermine des Monats Dezember 2024 auf einen Blick.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 25.11.2024

Elternunterhalt im Pflegefall: Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz

Das Bundessozialgericht hat die Begrenzung der Auskunftspflicht für Angehörige gegenüber dem Sozialstaat bestätigt, wenn bei den Eltern das Geld für die Pflege nicht reicht.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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26.10.2021

Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Heirat und Zusammenzug der Ehegatten im Dezember

Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen, steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied das Finanzgericht München.

Die Ehegatten gelten aufgrund der Zusammenveranlagung unabhängig davon, dass die Ehe erst im Dezember geschlossen wurde und die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erstmalig im Dezember erfüllt wurden, in keinem Kalendermonat dieses Veranlagungszeitraums als alleinstehend mit der Folge, dass ihnen auch kein ermäßigter Entlastungsbetrag für den Zeitraum von Januar bis November zusteht.

Unabhängig von der tatsächlichen Wahl dieser Veranlagungsart sei im Jahr der Eheschließung auch eine zeitanteilige Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nicht möglich. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens seien nicht schon dann erfüllt, wenn die Möglichkeit zur Wahl dieser Veranlagungsart bestanden hätte, sondern erst, wenn der Steuerpflichtige sie tatsächlich gewählt habe.



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