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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet, welches die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags vorsieht.
mehrNach Ende einer Lebensgemeinschaft kein „Wechselmodell“ für gemeinsam angeschafften Hund
Anders als bei Kindern kann die Betreuung eines gemeinsam angeschafften Hundes in einem „Wechselmodell“ nach dem Ende einer Lebenspartnerschaft nicht vor Gericht durchgesetzt werden. Bei einem Haustier kommt eine Auflösung der Gemeinschaft durch Verkauf des Tieres nicht in Betracht. Vielmehr ist das Alleineigentum einem der bisherigen Miteigentümer zuzuweisen, der dem vormaligen Miteigentümer einen Ausgleichsbetrag zahlen muss.
mehrSchleppleinen-Sturz: Tierhalterhaftung bei Gehorsam
Die spezifische Tiergefahr eines Hundes führt auch dann zur Halterhaftung, wenn der Hund auf Kommandos hört.
mehrGewerbesteuerbefreiung für Vergütungen für Leistungen, die nicht unmittelbar von Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe gezahlt werden
Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG ist es unschädlich, dass die Vergütungen für die erbrachten Leistungen nicht unmittelbar von den Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe gezahlt werden, sondern von einer zur Abrechnung zwischengeschalteten Genossenschaft.
mehrRehabilitation im Sinne des Gewerbesteuergesetzes - Keine Gewerbesteuerpflicht einer Diplom-Sozialarbeiterin
Das Finanzgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob gewerbliche Einkünfte einer Diplomsozialarbeiterin mit einer Weiterbildung zur Suchtkrankenhelferin gem. § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.03.2024
Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage
Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert.
So entschied das Finanzgericht Köln. Denn die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist ein gewichtiges - und auch ausreichendes – Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Eine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt ist. Die für beratene Steuerpflichtige maßgebende Abgabefrist ist auch für die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung maßgebend.
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