Aktuelles
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Keine konkludente Zustimmung der Änderung von Entgeltbedingungen durch fortgesetzte Nutzung des Girokontos - Anspruch auf Rückzahlung von Bankentgelten
Wenn das Konto teurer wird, können Verbraucher dem entweder aktiv zustimmen, kündigen oder ihre Zustimmung verweigern. Der Bundesgerichtshof hat über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart werden sollten.
mehrSchmerzensgeld bei Sturz wegen Glätte unter Laubschicht?
Fußgänger müssen auf öffentlichen Wegen mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Ein Schmerzensgeld kann jedoch trotzdem zu zahlen sein.
mehrKautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht - Auslegung des Versicherungsteuergesetzes
Der Bundesfinanzhof entschied zur versicherungsteuerlichen Behandlung einer stillen Mitversicherung und zur Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer.
mehrÜberlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung - Kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe
Wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen übernimmt, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor.
mehrBetriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen im Jahr 2022
Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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23.07.2024
Neuregelungen für den Kleinunternehmer
Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 sind Kleinunternehmer offiziell von der Abgabe von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen befreit. Das gehört zu den Maßnahmen zur Steuererleichterung, die mit dem Wachstumschancengesetz im Jahr 2024 eingeführt wurden.
Mit dem derzeit bekannten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 soll die Kleinunternehmerregelung ab dem Jahr 2025 ausgeweitet werden. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) sollen auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben werden.
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