Aktuelles
Infothek
Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH in eine KG
Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen zu berücksichtigen.
mehrÄnderung von Steuerbescheid bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern nahm Stellung zur mehrfachen Berücksichtigung bei der Grunderwerbsteuer und der Schenkungsteuer bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu einem überhöhten Kaufpreis.
mehrTödlicher Wespenstich bei einem Lehrer kann auch bei außerschulischem Arbeitstreffen Dienstunfall sein
Wenn ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen verstirbt, kann es sich um einen Dienstunfall handeln.
mehrZulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete - Kein Urheberrechtsverstoß
Die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet verletzt nicht die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien, wenn der Urheber im Rahmen des Vertriebs der Fototapeten auf dieses Recht durch schlüssiges Verhalten verzichtet hat.
mehrKeine Ansprüche von Anwohnern wegen Immissionen durch einen 1,4 km entfernten Windpark
Anwohner haben gegen die Betreiberin eines Windparks und gegen die Gemeinde, die die Fläche, auf der sich der Windpark befindet, verpachtet, keine Ansprüche wegen vermeintlich störender Immissionen, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch den Windpark festzustellen sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
11.09.2024
Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nach den regelmäßigen monatlichen Dienstbezügen (Grundlohn) und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt bemisst (Az. VI R 1/22).
Damit wurde die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt, dass sich der Grundlohn nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG bemisst und nicht nach dem niedrigeren Bereitschaftsdienstentgelt. Dieser bemisst sich nach dem regulären, vertraglich vereinbarten - auf eine Stunde umgerechneten - Arbeitslohn (Grundlohn) der Beschäftigten und nicht nach dem geringeren Stundenlohn, der sich aus der Umrechnung des regulären Stundenlohns auf die tatsächlich als Arbeitszeit vergütete Bereitschaftsdienstzeit ergibt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn haben.
Zurück zur Übersicht