Aktuelles
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Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH in eine KG
Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen zu berücksichtigen.
mehrÄnderung von Steuerbescheid bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern nahm Stellung zur mehrfachen Berücksichtigung bei der Grunderwerbsteuer und der Schenkungsteuer bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu einem überhöhten Kaufpreis.
mehrTödlicher Wespenstich bei einem Lehrer kann auch bei außerschulischem Arbeitstreffen Dienstunfall sein
Wenn ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen verstirbt, kann es sich um einen Dienstunfall handeln.
mehrZulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete - Kein Urheberrechtsverstoß
Die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet verletzt nicht die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien, wenn der Urheber im Rahmen des Vertriebs der Fototapeten auf dieses Recht durch schlüssiges Verhalten verzichtet hat.
mehrKeine Ansprüche von Anwohnern wegen Immissionen durch einen 1,4 km entfernten Windpark
Anwohner haben gegen die Betreiberin eines Windparks und gegen die Gemeinde, die die Fläche, auf der sich der Windpark befindet, verpachtet, keine Ansprüche wegen vermeintlich störender Immissionen, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch den Windpark festzustellen sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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27.09.2024
Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen
Der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird. So entschied das Sächsische Finanzgericht (Az. 8 K 1202/22).
Der Höhe nach hat die Berichtigung so zu erfolgen, dass der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs demjenigen entspricht, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre, wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre.
Es wurde die Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt (Az. XI R 31/23). Dieser muss nun klären, ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen ist, und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden kann, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist.
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