Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 21.11.2024

Keine konkludente Zustimmung der Änderung von Entgeltbedingungen durch fortgesetzte Nutzung des Girokontos - Anspruch auf Rückzahlung von Bankentgelten

Wenn das Konto teurer wird, können Verbraucher dem entweder aktiv zustimmen, kündigen oder ihre Zustimmung verweigern. Der Bundesgerichtshof hat über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart werden sollten.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 21.11.2024

Schmerzensgeld bei Sturz wegen Glätte unter Laubschicht?

Fußgänger müssen auf öffentlichen Wegen mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Ein Schmerzensgeld kann jedoch trotzdem zu zahlen sein.

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Steuern / Sonstige 
Donnerstag, 21.11.2024

Kautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht - Auslegung des Versicherungsteuergesetzes

Der Bundesfinanzhof entschied zur versicherungsteuerlichen Behandlung einer stillen Mitversicherung und zur Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 21.11.2024

Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung - Kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

Wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen übernimmt, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 20.11.2024

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen im Jahr 2022

Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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27.09.2024

Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird. So entschied das Sächsische Finanzgericht (Az. 8 K 1202/22).

Der Höhe nach hat die Berichtigung so zu erfolgen, dass der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs demjenigen entspricht, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre, wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre.

Es wurde die Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt (Az. XI R 31/23). Dieser muss nun klären, ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen ist, und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden kann, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist.



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