Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 26.04.2024

Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen

Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 26.04.2024

Gegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters

Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassenen Feststellungsbescheid entfaltet auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Freitag, 26.04.2024

Gewerbesteuerrechtliche Kürzung bei eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr nur bei Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff

Das Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung setzt bei eingecharterten Schiffen Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff voraus.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 26.04.2024

Zur Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit

Eine Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 25.04.2024

Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich

Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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29.04.2022

Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags

Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 % aufgestockt hat. So entschied das Finanzgericht Köln.

Ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung nach dem Einkommensteuergesetz sei, dass die persönlichen Voraussetzungen gem. § 2 AltTZG erfüllt seien, der Arbeitnehmer sich somit noch nicht im Ruhestand befinde. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach dem Einkommensteuergesetz müssen nicht im Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen vorliegen, sondern in dem Zeitraum, für den sie geleistet werden.



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