Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Umsatzsteuer 
Montag, 29.04.2024

Eingangsleistungen im Zusammenhang mit Bezahlsystem „paydirekt” bzw. „giropay” - Vorsteuerabzug der Bank

Das Finanzgericht Münster hatte zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt” zu entscheiden.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 29.04.2024

Ungenehmigtes Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann Kündigungsgrund sein

Das ungenehmigte Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen. Dem Arbeitgeber steht das Recht am eigenen Bild und Wort zu.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 29.04.2024

Wann diskriminiert eine Formulierung in einer Stellenanzeige ältere Bewerber?

Eine an eine unbekannte Vielzahl von Personen gerichtete Stellenausschreibung ist nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen potenziellen Bewerbern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Bewerbers zu Grunde zu legen sind.

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Steuern / Tipps und Tools 
Montag, 29.04.2024

Steuertermine Mai 2024

Die Steuertermine des Monats Mai 2024 auf einen Blick.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 26.04.2024

Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen

Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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25.03.2024

Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage

Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert.

So entschied das Finanzgericht Köln. Denn die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist ein gewichtiges - und auch ausreichendes – Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Eine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt ist. Die für beratene Steuerpflichtige maßgebende Abgabefrist ist auch für die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung maßgebend.



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