Aktuelles
Infothek
140 cm breites Hotelbett für zwei Personen zu eng - Anspruch auf Rückerstattung
Weil sich zwei Urlauber ein 140 cm breites Hotelbett teilen mussten, erhalten sie 15 Prozent des Reisepreises zurück.
mehrFluggesellschaft hat bei Möglichkeit der Reservierung von Mietwagen über ihre Webseite Informationspflichten
Von einer Fluggesellschaft sind die Informationspflichten gemäß § 312d BGB, Art. 246a EGBGB einzuhalten, wenn sie über ihre Webseite die Möglichkeit anbietet, Mietwagen zu reservieren und die Verbraucher personenbezogene Daten angeben müssen.
mehrEntschädigungsleistungen wegen Verlegung einer Erdgasleitung - Keine Verteilung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob Zahlungen eines Energiekonsortiums für die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung einer Erdgasleitung auf eine Laufzeit von 25 Jahren verteilt werden können.
mehrVon schweizerischer Unfallversicherung ausbezahlte Unfalltaggelder im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zur Berücksichtigung der von einer schweizerischen Unfallversicherung an einen Grenzgänger nach nicht auf dem Arbeitsweg erlittenem Nichtberufsunfall ausbezahlten Unfalltaggelder im Rahmen des Progressionsvorbehalts.
mehrEingangsleistungen im Zusammenhang mit Bezahlsystem „paydirekt” bzw. „giropay” - Vorsteuerabzug der Bank
Das Finanzgericht Münster hatte zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt” zu entscheiden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.01.2024
Kindergeldantrag per E-Mail
Zwischen den Beteiligten war streitig, ob das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Familienkasse zu Recht zur Zahlung von Kindergeld an die Klägerin für deren zwei Kinder für die Monate Mai 2018 bis einschließlich April 2019 verpflichtet hat. Dies hing entscheidend davon ab, ob ein Kindergeldantrag am 16.07.2019 auch mit einer E-Mail formwirksam gestellt werden konnte, denn vor dem 18.07.2019 war der Anspruch auf Kindergeld und nach dem
18.07.2019 der Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds auf die letzten sechs Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, begrenzt.
An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient. Weiter führt das Gericht aus, dass aus dem Begriff „schriftlich“, wie er im Einkommensteuergesetz verwendet wird, nicht ohne Weiteres ein Unterschriftserfordernis im Sinne des BGB abgeleitet werden kann.
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