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Mehraktiger unterjähriger Erwerb („Blockerwerb“) kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen
Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.
mehrKein Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im Außenbereich
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes auf einem Grundstück im Außenbereich, wenn das Vorhaben keinen Privilegierungstatbestand erfüllt.
mehrGewinn aus marktüblicher Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung stellt keinen lohnsteuerbaren Arbeitslohn dar
Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
mehrUnterlassungsanspruch: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Die Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche ist rechtswidrig. Dem Betroffenen steht ein Unterlassungsanspruch zu, der eine Drohnenbefliegung seines Grundstücks verbietet.
mehr140 cm breites Hotelbett für zwei Personen zu eng - Anspruch auf Rückerstattung
Weil sich zwei Urlauber ein 140 cm breites Hotelbett teilen mussten, erhalten sie 15 Prozent des Reisepreises zurück.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.01.2024
Kindergeldantrag per E-Mail
Zwischen den Beteiligten war streitig, ob das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Familienkasse zu Recht zur Zahlung von Kindergeld an die Klägerin für deren zwei Kinder für die Monate Mai 2018 bis einschließlich April 2019 verpflichtet hat. Dies hing entscheidend davon ab, ob ein Kindergeldantrag am 16.07.2019 auch mit einer E-Mail formwirksam gestellt werden konnte, denn vor dem 18.07.2019 war der Anspruch auf Kindergeld und nach dem
18.07.2019 der Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds auf die letzten sechs Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, begrenzt.
An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient. Weiter führt das Gericht aus, dass aus dem Begriff „schriftlich“, wie er im Einkommensteuergesetz verwendet wird, nicht ohne Weiteres ein Unterschriftserfordernis im Sinne des BGB abgeleitet werden kann.
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