Aktuelles
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Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen
Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.
mehrGegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters
Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassenen Feststellungsbescheid entfaltet auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter.
mehrGewerbesteuerrechtliche Kürzung bei eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr nur bei Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff
Das Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung setzt bei eingecharterten Schiffen Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff voraus.
mehrZur Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit
Eine Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.
mehrEinseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.09.2023
Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abzugsfähig
Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
Unveränderte Bezugsgröße sind „nur” diejenigen (Unterkunfts-)Kosten, die üblicherweise in die Berechnung der durchschnittlichen Wohnungsmiete einfließen und damit auch von dem Pauschalbetrag von 1.000 Euro, der die aufwändige Berechnung der Durchschnittsmiete ersetzen soll, erfasst werden. Das sind neben der (Grund-)Miete die monatlich aufzuwendenden Beträge für Wasser, Kanalisation, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung und -beleuchtung, Schornsteinreinigung, Hauswart, öffentliche Lasten, Gebäudeversicherung und Kabelanschluss. Eine beispielhafte oder gar abschließende Aufzählung der von der „Abgeltungswirkung” erfassten Unterkunftskosten enthält das Einkommensteuergesetz nicht, ebenso wenig eine über den Bereich der berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten hinausgehende Begrenzung der (gesamten) Kosten der Zweitwohnung auf höchstens 1.000 Euro.
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