Aktuelles
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Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Unterlassung fehlerhafter Angabe des Gesamtpreises auf Mietwagenportal
Wenn in der Trefferliste auf einem Mietwagenportal ein Gesamtpreis genannt wird, obwohl noch zusätzliche Gebühren entstehen können, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Servicegebühr für die Fahrzeugrückgabe mit leerem Tank, die Einweggebühr und die Gebühr “junge Fahrer” nicht im Gesamtpreis enthalten sind.
mehrSteuererstattungsanspruch aufgrund Lohnsteuerabzugs gehört zur Insolvenzmasse
Das Sächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Erstattung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2016 zur Insolvenzmasse gehört.
mehrZerstrittene WEG: Ermächtigung eines Eigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung rechtmäßig
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos und zerstritten ist, kann sich ein Wohnungseigentümer mittels einer einstweiligen Verfügung dazu ermächtigen lassen, eine Eigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Verwalters einzuberufen.
mehrBei geringfügig beschäftigtem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Lohnsteuer-Pauschalierung
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG nicht nach einkommensteuerrechtlichen, sondern ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Danach sind die Voraussetzungen für eine steuerliche Pauschalierung gemäß § 40a EStG zu prüfen.
mehrUmsätze aus „Betreutem Wohnen” nicht steuerfrei
Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob die Umsätze der Klägerin im Bereich „Betreutes Wohnen” umsatzsteuerfrei sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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20.05.2020
Pkw-Überlassung an Arbeitnehmerehegattin kann umsatzsteuerrechtliche Folgen haben
Der Kläger hatte seine Ehefrau auf geringfügiger Basis (400 Euro/Monat) für Büroarbeiten und Kurierfahrten angestellt. Der schriftliche Arbeitsvertrag sah eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 9 Stunden vor. Die Ehefrau wurde vereinbarungsgemäß im Wesentlichen durch die Einräumung der Möglichkeit vergütet, einen Pkw unbeschränkt und selbstbeteiligungsfrei privat zu nutzen, den sie auch für die betrieblichen Fahrten einzusetzen hatte.
Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, dass das zwischen dem Unternehmer und seiner Ehefrau bestehende Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart worden ist, sodass es sich bei der Gestattung der privaten Nutzung des ihr überlassenen Kfz um einen Bestandteil ihrer Vergütung gehandelt hat. Dies habe zur Folge, dass die Gestattung der privaten Fahrzeugbenutzung als tauschähnlicher Umsatz, sowie die Veräußerung des zum Unternehmensvermögen gehörenden Fahrzeugs der Umsatzbesteuerung unterworfen wurden. Der Ehemann sei aber aus der Anschaffung sowie aus den laufenden Kosten des Fahrzeugs zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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