Aktuelles
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Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen
Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.
mehrGegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters
Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassenen Feststellungsbescheid entfaltet auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter.
mehrGewerbesteuerrechtliche Kürzung bei eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr nur bei Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff
Das Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung setzt bei eingecharterten Schiffen Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff voraus.
mehrZur Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit
Eine Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.
mehrEinseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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21.12.2022
Doppelte Haushaltsführung: Keine Berücksichtigung eines separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatzes
Die Aufwendungen für einen separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatz gehören nicht zu den - der Höhe nach nur beschränkt mit maximal 1.000 Euro pro Monat abziehbaren - Aufwendungen für die Nutzung der „Unterkunft”. So entschied das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Anders wäre es dann, wenn Wohnung und Stellplatz stets eine untrennbare Einheit bilden würden, oder möglicherweise auch dann, wenn im Einzelfall Wohnung und Stellplatz nur zusammen angemietet werden konnten und zusammen angemietet worden seien. Ersteres treffe allgemein nicht zu, da eine Wohnung in vielen Fällen (gerade in Großstädten) auch ohne Stellplatz angemietet oder erworben werden könne; und Letzteres treffe im Streitfall nicht zu.
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