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Kein Kindergeldanspruch: Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen eines Freiwilligendienstes gilt als erstmalige Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes erfolgen (z. B. zum Rettungshelfer), stellen bzgl. eines Kindergeldanspruchs „erstmalige Berufsausbildungen” dar.
mehrBescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung - Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG a. F.
Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung muss abgeben, wem der Gegenstand der Feststellung ganz oder teilweise zuzurechnen ist. Eine eigenständige Erklärung oder ein Formularvordruck hinsichtlich der gesonderten Feststellung ist nicht vorgesehen, da sich die Feststellungen in der Regel aus anderen Feststellungs- oder Steuerbescheiden ergeben.
mehrKein Mangel bei aufschaukelndem Anhänger - Bei gewerblichem Käufer Zweiwochenfrist zur Prüfung
Ein sich aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden kann. Ein gewerblicher Käufer muss das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
mehrPauschale Nachzahlungspflicht bei Flügen in nicht gebuchter Reihenfolge - Lufthansa-Klausel unzulässig
Eine Fluggesellschaft darf sich in ihren Vertragsbedingungen nicht pauschal vorbehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kunden die gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten.
mehrKeine Versicherungsteuerfreiheit für eine sog. Funktionsinvaliditätsversicherung
Das Finanzgericht Köln entschied zur Versicherungsteuerfreiheit einer Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif” zusammengefasst sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.03.2024
Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage
Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert.
So entschied das Finanzgericht Köln. Denn die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist ein gewichtiges - und auch ausreichendes – Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Eine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt ist. Die für beratene Steuerpflichtige maßgebende Abgabefrist ist auch für die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung maßgebend.
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