Aktuelles
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Unfall beim Anhalten wegen Notdurftverrichtung - Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs
Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg anhält, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch, das wegrollende Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor.
mehrBodenrichtwert: Anpassung an die am Bewertungsstichtag rechtlich zulässige Geschossflächenzahl
Das Finanzgericht München hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt im Rahmen der Ermittlung eines Grundbesitzwerts im Sachwertverfahren den vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwert bei einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,5 zu Recht auf die auf dem Grundstück tatsächlich verwirklichte GFZ von 0,65 umgerechnet hat.
mehrVerpflichtung zur Bestätigung von Online-Kündigung per Telefon unzulässig - Abmahnung durch Verbraucherzentrale rechtmäßig
Das Landgericht Koblenz hatte zu entscheiden, ob ein durch eine Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet ist, wenn eine Firma die online erklärte Kündigung eines Kunden von einem Bestätigungstelefonat abhängig macht.
mehrGewerbesteuermessbetrag bei Veräußerung einer Teilfläche sowie der damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten
Die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen.
mehrAusschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbart - Auch Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB davon umfasst
Wenn Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbaren, umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.03.2024
Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage
Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert.
So entschied das Finanzgericht Köln. Denn die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist ein gewichtiges - und auch ausreichendes – Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Eine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt ist. Die für beratene Steuerpflichtige maßgebende Abgabefrist ist auch für die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung maßgebend.
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