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Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen
Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.
mehrGegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters
Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassenen Feststellungsbescheid entfaltet auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter.
mehrGewerbesteuerrechtliche Kürzung bei eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr nur bei Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff
Das Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung setzt bei eingecharterten Schiffen Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff voraus.
mehrZur Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit
Eine Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.
mehrEinseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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23.05.2023
Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten. So entschied der Bundesfinanzhof.
Die Kapitalgesellschaft als Adressatin des Feststellungsbescheids ist ungeachtet der vorrangig anteilseignerbezogenen Wirkungen des Bescheids klagebefugt. Eine materiell-rechtliche Tatbestandswirkung des Feststellungsbescheids für die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft begründet kein Drittanfechtungsrecht. Außerdem gebietet Art. 19 Abs. 4 GG nicht die Zuerkennung eines Drittanfechtungsrechts des Anteilseigners. Das Verhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern wird zwar vom sog. Trennungsprinzip beherrscht, was aber nicht zur Folge hat, dass sich die beiden Ebenen „beziehungslos“ gegenüberstehen. Vielmehr sind Gesellschaft und Gesellschafter gesellschaftsvertraglich miteinander verbunden und die Gesellschafter können ihre hieraus resultierenden Befugnisse (z. B. Informationsrechte) einsetzen, um die Kapitalgesellschaft zur Einlegung von Einsprüchen gegen vermeintlich rechtswidrige Feststellungsbescheide zu veranlassen.
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