Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 26.04.2024

Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen

Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 26.04.2024

Gegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters

Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassenen Feststellungsbescheid entfaltet auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Freitag, 26.04.2024

Gewerbesteuerrechtliche Kürzung bei eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr nur bei Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff

Das Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung setzt bei eingecharterten Schiffen Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff voraus.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 26.04.2024

Zur Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit

Eine Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 25.04.2024

Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich

Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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22.11.2018

Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Anteils aus einer Betriebsveranstaltung auf die Anzahl der
tatsächlich angemeldeten Teilnehmer abzustellen ist. (Nachträgliche) Absagen
bzw. das Nichterscheinen einzelner Arbeitnehmer gehen folglich nicht
zulasten der teilnehmenden Arbeitnehmer. Im entschiedenen Fall hatte eine
Arbeitgeberin die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier geplant und alle Betriebsangehörigen hierzu eingeladen. Tatsächlich nahmen 25 Arbeitnehmer an der Feier teil, nachdem zwei der angemeldeten Arbeitnehmer kurzfristig abgesagt hatten. Zur Berechnung der
lohnsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage teilte die Arbeitgeberin die
Gesamtkosten der Weihnachtsfeier durch die Anzahl der angemeldeten
und nicht durch die Anzahl der teilnehmenden Arbeitnehmer. Das Gericht bestätigte diese Auffassung und stellte sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen. So handele es sich bei den Mehrkosten für die Veranstaltung aufgrund nicht teilnehmender Personen um vergeblichen Aufwand des Arbeitgebers
für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Es fehle bei derartigen
Leerkosten an der erforderlichen Bereicherung der an der Veranstaltung
teilnehmenden Arbeitnehmer. Der Bundesfinanzhof muss abschließend
entscheiden.



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