Aktuelles
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Bei Verletzung wegen ins Auge springendem Preisschild - Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Wenn sich im Zuge einer Kleideranprobe in einem Outlet eine Kundin durch ein übliches Preisschild am Auge verletzt, haftet der Betreiber dafür nicht. Für die Kundin ist das Vorhandensein eines Preisschildes erwartbar und das Treffen eigener Sicherheitsvorkehrungen zumutbar.
mehrFreiberufler: Zur Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasing-Sonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert.
mehrFamilienstiftung: Freibetrag und Steuerklasse bei Übertragung von Vermögen auf entferntest Berechtigten
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob für die Bestimmung des Freibetrags und der Steuerklasse bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung auch eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen ist.
mehrBienenwachsbeutel und -tücher als alternative Verpackung dürfen zunächst weiterhin verkauft werden
Wenn unklar ist, ob Bienenwachstücher eines bestimmten Herstellers gegenwärtig negative Auswirkungen auf darin verpackte Lebensmittel haben, darf das Inverkehrbringen der Produkte nicht dauerhaft untersagt werden.
mehrZum Begriff „Betriebsstätte“ im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.04.2023
Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen
Tarifbeschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe – Hoch-, Tief oder Straßenbau – können sich seit 01.04.2023 über mehr Gehalt freuen. Im Westen um 2 Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Im Mai steht zudem noch eine Einmalzahlung über 450 Euro an.
Der branchenbezogene Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab 01.04.2023 von 13,80 auf 14,50 Euro. Für Helfer beträgt der Mindestlohn dann 12,50 Euro; das ist eine Erhöhung von 1,10 Euro pro Stunde.
Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte liegt ab 01.04.2023 bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Eine Übersicht für alle Entgeltgruppen liefert die IG Metall.
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