Aktuelles
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Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Unterlassung fehlerhafter Angabe des Gesamtpreises auf Mietwagenportal
Wenn in der Trefferliste auf einem Mietwagenportal ein Gesamtpreis genannt wird, obwohl noch zusätzliche Gebühren entstehen können, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Servicegebühr für die Fahrzeugrückgabe mit leerem Tank, die Einweggebühr und die Gebühr “junge Fahrer” nicht im Gesamtpreis enthalten sind.
mehrSteuererstattungsanspruch aufgrund Lohnsteuerabzugs gehört zur Insolvenzmasse
Das Sächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Erstattung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2016 zur Insolvenzmasse gehört.
mehrZerstrittene WEG: Ermächtigung eines Eigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung rechtmäßig
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos und zerstritten ist, kann sich ein Wohnungseigentümer mittels einer einstweiligen Verfügung dazu ermächtigen lassen, eine Eigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Verwalters einzuberufen.
mehrBei geringfügig beschäftigtem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Lohnsteuer-Pauschalierung
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG nicht nach einkommensteuerrechtlichen, sondern ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Danach sind die Voraussetzungen für eine steuerliche Pauschalierung gemäß § 40a EStG zu prüfen.
mehrUmsätze aus „Betreutem Wohnen” nicht steuerfrei
Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob die Umsätze der Klägerin im Bereich „Betreutes Wohnen” umsatzsteuerfrei sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.01.2023
Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen
Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setzen, muss der Erbe mit einer solchen Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt haben, dass er in der Lage ist und von ihm deshalb auch erwartet werden kann, seine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) zu erfüllen. So entschied das Sächsische Finanzgericht.
Der Anlauf der Festsetzungsfrist wurde im Streitfall auch nicht aus anderen Gründen in Gang gesetzt. Die Anzeige des Erbfalls durch andere als den Erben, zum Beispiel eine Bank, lasse die Festsetzungsfrist nicht beginnen.
Bei völlig unklaren Verhältnissen könne im Einzelfall Kenntnis erst mit der Erteilung des Erbscheins vorliegen. Wenn ein Nachlasspfleger eingesetzt werde, stehe es im Ermessen des Finanzamts, den Erbschaftsteuerbescheid diesem gegenüber zu erlassen.
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