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Verdienstausfallentschädigung während Corona-Quarantäne kann trotz fehlender COVID-19-Impfung bestehen
Dem Anspruch eines Arbeitgebers auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Absonderung bzw. Quarantäne begeben musste, steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer keine COVID-19-Impfung in Anspruch genommen hatte.
mehrFür Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat kein Sonderausgabenabzug
Wenn ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn bezieht, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar.
mehrEntlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft
Das Finanzgericht Köln nahm Stellung zur Entlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft, wenn diese aus vor der Auflösung erzielten Gewinnen stammen.
mehrAnlagenkauf: Haftung eines Finanzdienstleisters für Pflichtverletzung im Rahmen der Anlagenvermittlung
Das Landgericht München I hat einen Finanzdienstleister zur Zahlung von 3 Millionen Euro Schadensersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg aufgrund einer Pflichtverletzung wegen einer fehlerhaften Auskunft verurteilt.
mehrZulassung zur Fahrlehrerprüfung: Nur Realschulabschluss reicht nicht
Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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28.02.2023
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt
Wenn der Grundstückskäufer ohne angemessene Vergütung dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) belasse, liege darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingebe und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen sei. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Wenn jedoch der Grundstücksverkäufer die vorbehaltenen Nutzungen angemessen vergütet, liegt in der Nutzungsüberlassung keine Gegenleistung für das Grundstück i. S. Grunderwerbsteuergesetzes. Ob sich der Verkäufer Nutzungen ohne angemessenes Entgelt vorbehalten hat, ist durch Auslegung des Kaufvertrags zu ermitteln.
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