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Verdienstausfallentschädigung während Corona-Quarantäne kann trotz fehlender COVID-19-Impfung bestehen
Dem Anspruch eines Arbeitgebers auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Absonderung bzw. Quarantäne begeben musste, steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer keine COVID-19-Impfung in Anspruch genommen hatte.
mehrFür Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat kein Sonderausgabenabzug
Wenn ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn bezieht, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar.
mehrEntlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft
Das Finanzgericht Köln nahm Stellung zur Entlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft, wenn diese aus vor der Auflösung erzielten Gewinnen stammen.
mehrAnlagenkauf: Haftung eines Finanzdienstleisters für Pflichtverletzung im Rahmen der Anlagenvermittlung
Das Landgericht München I hat einen Finanzdienstleister zur Zahlung von 3 Millionen Euro Schadensersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg aufgrund einer Pflichtverletzung wegen einer fehlerhaften Auskunft verurteilt.
mehrZulassung zur Fahrlehrerprüfung: Nur Realschulabschluss reicht nicht
Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.03.2023
Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Abgabe von Wärme aus Biogasanlage
Der Bundesfinanzhof hatte zu klären, ob die Bemessungsgrundlage der Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage nach der Marktwertmethode zu ermitteln ist oder ob die Selbstkosten im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh aufzuteilen (sog. energetische Aufteilungsmethode) sind.
Wenn Selbstkosten für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben entstehen, sind diese nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen. Die vorzunehmende sachgerechte Schätzung ist grundsätzlich Sache des Unternehmers, der zu entscheiden hat, welche Schätzungsmethode er wählt, wobei die Finanzbehörde und damit auch das Finanzgericht nachprüfen können, ob die Schätzung sachgerecht ist.
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