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Unfall beim Anhalten wegen Notdurftverrichtung - Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs
Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg anhält, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch, das wegrollende Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor.
mehrBodenrichtwert: Anpassung an die am Bewertungsstichtag rechtlich zulässige Geschossflächenzahl
Das Finanzgericht München hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt im Rahmen der Ermittlung eines Grundbesitzwerts im Sachwertverfahren den vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwert bei einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,5 zu Recht auf die auf dem Grundstück tatsächlich verwirklichte GFZ von 0,65 umgerechnet hat.
mehrVerpflichtung zur Bestätigung von Online-Kündigung per Telefon unzulässig - Abmahnung durch Verbraucherzentrale rechtmäßig
Das Landgericht Koblenz hatte zu entscheiden, ob ein durch eine Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet ist, wenn eine Firma die online erklärte Kündigung eines Kunden von einem Bestätigungstelefonat abhängig macht.
mehrGewerbesteuermessbetrag bei Veräußerung einer Teilfläche sowie der damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten
Die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen.
mehrAusschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbart - Auch Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB davon umfasst
Wenn Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbaren, umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.03.2024
Kein Anspruch auf Pflegepauschbetrag bei nur geringfügigen Pflegeleistungen
Ein Sohn besuchte seine pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe III) fünfmal im Jahr für mehrere Tage in einer Einrichtung des betreuten Wohnens und half in dieser Zeit bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten und beim Verlassen der Wohnung. Außerdem unterstützte er seine Mutter in organisatorischen Dingen. Das Finanzamt versagte einen Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro, weil die Pflege nicht über das bei Familienbesuchen Übliche hinausgehe.
Das Sächsische Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht: Für die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages nach § 33b Abs. 6 EStG müsse die Pflegedauer mindestens 10 % des pflegerischen Zeitaufwandes betragen, um einen Abzug als außergewöhnliche Belastung zu rechtfertigen. Andernfalls könnten in vielen Fällen Familienbesuche, die mit Hilfeleistungen im Haushalt verbunden seien, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies sei nicht Intention des Gesetzgebers.
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