Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 30.04.2024

140 cm breites Hotelbett für zwei Personen zu eng - Anspruch auf Rückerstattung

Weil sich zwei Urlauber ein 140 cm breites Hotelbett teilen mussten, erhalten sie 15 Prozent des Reisepreises zurück.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 30.04.2024

Fluggesellschaft hat bei Möglichkeit der Reservierung von Mietwagen über ihre Webseite Informationspflichten

Von einer Fluggesellschaft sind die Informationspflichten gemäß § 312d BGB, Art. 246a EGBGB einzuhalten, wenn sie über ihre Webseite die Möglichkeit anbietet, Mietwagen zu reservieren und die Verbraucher personenbezogene Daten angeben müssen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 30.04.2024

Entschädigungsleistungen wegen Verlegung einer Erdgasleitung - Keine Verteilung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob Zahlungen eines Energiekonsortiums für die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung einer Erdgasleitung auf eine Laufzeit von 25 Jahren verteilt werden können.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 30.04.2024

Von schweizerischer Unfallversicherung ausbezahlte Unfalltaggelder im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zur Berücksichtigung der von einer schweizerischen Unfallversicherung an einen Grenzgänger nach nicht auf dem Arbeitsweg erlittenem Nichtberufsunfall ausbezahlten Unfalltaggelder im Rahmen des Progressionsvorbehalts.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Montag, 29.04.2024

Eingangsleistungen im Zusammenhang mit Bezahlsystem „paydirekt” bzw. „giropay” - Vorsteuerabzug der Bank

Das Finanzgericht Münster hatte zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt” zu entscheiden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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25.01.2023

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setzen, muss der Erbe mit einer solchen Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt haben, dass er in der Lage ist und von ihm deshalb auch erwartet werden kann, seine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) zu erfüllen. So entschied das Sächsische Finanzgericht.

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wurde im Streitfall auch nicht aus anderen Gründen in Gang gesetzt. Die Anzeige des Erbfalls durch andere als den Erben, zum Beispiel eine Bank, lasse die Festsetzungsfrist nicht beginnen.

Bei völlig unklaren Verhältnissen könne im Einzelfall Kenntnis erst mit der Erteilung des Erbscheins vorliegen. Wenn ein Nachlasspfleger eingesetzt werde, stehe es im Ermessen des Finanzamts, den Erbschaftsteuerbescheid diesem gegenüber zu erlassen.



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