Aktuelles
Infothek
Kein Kindergeldanspruch: Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen eines Freiwilligendienstes gilt als erstmalige Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes erfolgen (z. B. zum Rettungshelfer), stellen bzgl. eines Kindergeldanspruchs „erstmalige Berufsausbildungen” dar.
mehrBescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung - Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG a. F.
Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung muss abgeben, wem der Gegenstand der Feststellung ganz oder teilweise zuzurechnen ist. Eine eigenständige Erklärung oder ein Formularvordruck hinsichtlich der gesonderten Feststellung ist nicht vorgesehen, da sich die Feststellungen in der Regel aus anderen Feststellungs- oder Steuerbescheiden ergeben.
mehrKein Mangel bei aufschaukelndem Anhänger - Bei gewerblichem Käufer Zweiwochenfrist zur Prüfung
Ein sich aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden kann. Ein gewerblicher Käufer muss das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
mehrPauschale Nachzahlungspflicht bei Flügen in nicht gebuchter Reihenfolge - Lufthansa-Klausel unzulässig
Eine Fluggesellschaft darf sich in ihren Vertragsbedingungen nicht pauschal vorbehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kunden die gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten.
mehrKeine Versicherungsteuerfreiheit für eine sog. Funktionsinvaliditätsversicherung
Das Finanzgericht Köln entschied zur Versicherungsteuerfreiheit einer Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif” zusammengefasst sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
21.12.2023
Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Mit der Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 Euro soll ab 2024 die Bürokratie eingedämmt werden. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, die mit ihnen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sollen die Einnahmen auf Antrag in der Einkommensteuererklärung als steuerpflichtig behandelt werden können.
Zurück zur Übersicht