Aktuelles
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Mehraktiger unterjähriger Erwerb („Blockerwerb“) kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen
Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.
mehrKein Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im Außenbereich
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes auf einem Grundstück im Außenbereich, wenn das Vorhaben keinen Privilegierungstatbestand erfüllt.
mehrGewinn aus marktüblicher Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung stellt keinen lohnsteuerbaren Arbeitslohn dar
Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
mehrUnterlassungsanspruch: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Die Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche ist rechtswidrig. Dem Betroffenen steht ein Unterlassungsanspruch zu, der eine Drohnenbefliegung seines Grundstücks verbietet.
mehr140 cm breites Hotelbett für zwei Personen zu eng - Anspruch auf Rückerstattung
Weil sich zwei Urlauber ein 140 cm breites Hotelbett teilen mussten, erhalten sie 15 Prozent des Reisepreises zurück.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.03.2024
Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage
Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert.
So entschied das Finanzgericht Köln. Denn die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist ein gewichtiges - und auch ausreichendes – Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Eine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt ist. Die für beratene Steuerpflichtige maßgebende Abgabefrist ist auch für die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung maßgebend.
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