Aktuelles
Infothek
Lange Trennungszeit - Begrenzter Versorgungsausgleich rechtmäßig
Nach einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich für eine faire Aufteilung von Rentenanrechten zwischen den Ex-Partnern. Wenn die Trennung selbst aber schon lange zurück liegt, kann der Versorgungsausgleich begrenzt werden.
mehr"Millionärsfonds" - Steuerliche Privilegierung zulässig
Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt.
mehr"Sinnlose" Erklärung gegenüber Finanzamt - Umdeutung in Einspruch möglich
Wenn gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben wird, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht.
mehrGrundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung kann bei heilloser Zerrüttung des Verhältnisses rückgängig gemacht werden
Ein Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht werden, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien heillos zerrüttet ist und dem Übertragenden die Zerrüttung allein nicht anzulasten ist.
mehrTrotz Ausbildungsabbruchs keine Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen
Wenn ein Jugendlicher die Ausbildung abbricht, kann die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens gegen das Übermaßverbot verstoßen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.01.2023
Mehrgewinn aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung zuzurechnen
Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind. So entschied der Bundesfinanzhof.
Für die Zurechnung eines solchen Mehrgewinns bei diesem Mitunternehmer sei bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung unerheblich, ob der Mitunternehmerschaft aufgrund der unrechtmäßigen Verausgabung der Gesellschaftsmittel ein Ersatzanspruch zustehe, der im Gewinnermittlungszeitraum der Verausgabung uneinbringlich oder wertlos sei.
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