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Eingangsleistungen im Zusammenhang mit Bezahlsystem „paydirekt” bzw. „giropay” - Vorsteuerabzug der Bank
Das Finanzgericht Münster hatte zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt” zu entscheiden.
mehrUngenehmigtes Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann Kündigungsgrund sein
Das ungenehmigte Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen. Dem Arbeitgeber steht das Recht am eigenen Bild und Wort zu.
mehrWann diskriminiert eine Formulierung in einer Stellenanzeige ältere Bewerber?
Eine an eine unbekannte Vielzahl von Personen gerichtete Stellenausschreibung ist nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen potenziellen Bewerbern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Bewerbers zu Grunde zu legen sind.
mehrSteuertermine Mai 2024
Die Steuertermine des Monats Mai 2024 auf einen Blick.
mehrJobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen
Ein Jobcenter ist berechtigt, ein Geldgeschenk für eine Pilgerreise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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23.02.2024
Auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers ist eine steuerliche Betriebsprüfung zulässig
Geklagt hatten zwei Söhne, die jeweils Miterbe nach ihrem verstorbenen Vater geworden waren. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Bauunternehmen. Der Betrieb wurde von den Söhnen nicht weitergeführt. Das Finanzamt ordnete dennoch eine Betriebsprüfung für mehrere zurückliegende Jahre an. Die Söhne waren der Auffassung, dass eine Betriebsprüfung nur erfolgen dürfe, solange der Inhaber selbst Auskünfte zu der betrieblichen Tätigkeit geben könne und der Betrieb noch existiere.
Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. So entschied das Hessische Finanzgericht.
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