Aktuelles
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Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Unterlassung fehlerhafter Angabe des Gesamtpreises auf Mietwagenportal
Wenn in der Trefferliste auf einem Mietwagenportal ein Gesamtpreis genannt wird, obwohl noch zusätzliche Gebühren entstehen können, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Servicegebühr für die Fahrzeugrückgabe mit leerem Tank, die Einweggebühr und die Gebühr “junge Fahrer” nicht im Gesamtpreis enthalten sind.
mehrSteuererstattungsanspruch aufgrund Lohnsteuerabzugs gehört zur Insolvenzmasse
Das Sächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Erstattung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2016 zur Insolvenzmasse gehört.
mehrZerstrittene WEG: Ermächtigung eines Eigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung rechtmäßig
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos und zerstritten ist, kann sich ein Wohnungseigentümer mittels einer einstweiligen Verfügung dazu ermächtigen lassen, eine Eigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Verwalters einzuberufen.
mehrBei geringfügig beschäftigtem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Lohnsteuer-Pauschalierung
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG nicht nach einkommensteuerrechtlichen, sondern ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Danach sind die Voraussetzungen für eine steuerliche Pauschalierung gemäß § 40a EStG zu prüfen.
mehrUmsätze aus „Betreutem Wohnen” nicht steuerfrei
Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob die Umsätze der Klägerin im Bereich „Betreutes Wohnen” umsatzsteuerfrei sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.11.2022
Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe
Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
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